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| | Hans-Joachim Bauerle Geboren und aufgewachsen in Stuttgart Studium an den Universitäten Tübingen und Freiburg Rechtsreferendariat in Konstanz Rechtsanwalt seit 1977 in Konstanz zugelassen seit 1977 beim Landgericht Konstanz und seit 1982 beim OLG Karlsruhe Fachanwalt für Familienrecht* seit 2002 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein Lehrtätigkeit bei den Referendaren des LG Konstanz Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte Familienrecht Inkasso- und Zwangsvollstreckungsrecht Privates Baurecht
Weitere Tätigkeitsgebiete Verkehrsrecht Arbeitsrecht Versicherungsrecht Allgemeines Zivilrecht Was umfasst das Tätigkeitsgebiet des Fachanwaltes für Familienrecht? Scheidungsrecht Unterhaltsrecht für Ehegatten und nichteheliche Mütter Unterhaltsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder Unterhaltsrecht unter Verwandten Eheliches Güterrecht wie z.B. Zugewinnausgleich Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Eigentums der Eheleute Sorge- und Umgangsrecht von ehelichen und nichtehelichen Kindern Rechte der nichtehelichen Kinder Rechte an der Ehewohnung Hausratsteilung Erbrecht mit familienrechtlichem Bezug Steuerrecht im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Gestaltung von Eheverträgen *Fachanwalt für Familienrecht Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet Familienrecht besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Mass dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Fachanwaltsordnung). |
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