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Eine erneute Mieterhöhung, Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern, eine Trennung von Eheleuten, die Berechnung von Unterhaltsansprüchen, eine wiederholte Versetzung am Arbeitsplatz oder ein Unfallschaden, für den die Versicherung nicht aufkommen will – es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten möchte. Doch so mancher scheut aus Angst vor hohen Kosten oder langwierigen, aussichtlosen Prozessen den Gang zum Anwalt. Diese Ängste sind aber meist unbegründet und führen dazu, dass man seine Rechte viel zu häufig nicht ausreichend wahrnimmt.
Um Ihnen die Entscheidung darüber zu erleichtern, ob sie einen Anwalt zu Rate ziehen wollen, bieten wir Ihnen an dieser Stelle einen kompakten Überblick über die wichtigsten Fragen rund ums Thema „Besuch beim Anwalt“.
Wann sollte ich zum Anwalt gehen? Eine frühe, qualifizierte Rechtsberatung hilft Ihnen, überflüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.
Was kann mein Anwalt für mich tun? Bevor wir Ihre Interessen nach außen hin vertreten, werden wir zusammen mit Ihnen die jeweiligen Erfolgsaussichten erörtern, Sie individuell beraten, den Umfang unserer Dienstleistung bestimmen und Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Wie viel kostet mich ein Anwalt? Anwälte gelten als teuer. Das ist aber nicht richtig, denn: unsere Anwaltshonorare halten sich im Rahmen. Wir richten unsere Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Gerichtsverfahren (außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung, Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation unseres Klienten. Wir Informieren Sie außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Wir erklären Ihnen, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz zum Tragen kommt. Wir rechnen Unsere jeweiligen Leistung also differenziert ab, niemand wird über den Tisch gezogen. Wir wissen: Nur wenn Sie mit Unserer Leistung zufrieden sind, werden Sie unseren Rat wieder in Anspruch nehmen.
Wie kann ich mich auf das erste Gespräch vorbereiten? So fällt es erfahrungsgemäß leichter, das eigene Anliegen zu veranschaulichen: Notieren Sie in Stichworten, worum es Ihnen geht sowie alle wesentlichen Fakten. Bringen Sie alle Unterlagen mit, die dabei eine Rolle spielen könnten, wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag, die Abmahnung oder den Mietvertrag. Machen Sie sich erste Gedanken darüber, welche Aufgaben Sie gegebenenfalls selbst erledigen und welche Sie Ihrem Anwalt überlassen wollen.
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